OEKO-Audit
Das ÖKOaudit als Chance für den Betrieb und die Beschäftigten
Was ist das ÖKOaudit? Unternehmen haben die Möglichkeit, sich an dem EG-weiten System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung zu beteiligen. Der Begriff "Audit" (aus dem Englischen = Rechnungsprüfung) weist darauf hin, daß es sich um eine systematische umwelttechnische und umweltrechtliche Betriebsprüfung handelt.
Was bezweckt das ÖKOaudit? Zweck des ÖKOaudit ist ein einheitliches System zur Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Unternehmen sollen einen Anreiz bekommen, sich an diesem System freiwillig zu beteiligen.
Wer kann am ÖKOaudit teilnehmen? Am ÖKOaudit können in Deutschland alle gewerblichen Unternehmen, alle Handwerksbetriebe und alle privaten und öffentlichen Dienstleistungsunternehmen teilnehmen, also seit 1998 z.B. auch Handel, Versicherungen, Banken, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Kommunen.
Was muß das Unternehmen tun? Erstens muß sich das Unternehmen auf eine "Umweltpolitik" verpflichten. Die Verpflichtung betrifft sowohl die Einhaltung der für das Unternehmen einschlägigen Umweltvorschriften als auch eine angemessene kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes, die in konkreten Anwendungsgebieten zu spezifizieren sind. Zweitens ist eine Umweltbetriebsprüfung vorzunehmen, bei der der Ist-Zustand des betrieblichen Umweltschutzes bestimmt wird. Darauf aufbauend wird ein Umweltprogramm erstellt, in dem konkrete Ziele der Umweltpolitik festgelegt werden.
Drittens muß ein Umweltmanagementsystem errichtet werden, bei dem die Verantwortung für umweltrelevante Schlüsselfunktionen, die Einbindung und Sensibilisierung der Mitarbeiter und die Einrichtung von Kontrollmenchanismen sichergestellt werden. Damit soll erreicht werden, daß fortschrittliche Umwelttechnologien tatsächlich zum Einsatz gelangen.
Viertens wird in einer Umwelterklärung allgemeinverständlich die Situation des betrieblichen Umweltschutzes festgehalten. Mit dieser Erklärung tritt das Unternehmen dann an die Öffentlichkeit. In diese Umwelterklärung sollen Probleme und Lösungsansätze einfließen, ohne daß dabei Betriebsgeheimnisse offengelegt werden müssen.
Fünftens muß die Umwelterklärung von einem Umweltgutachter überprüft und für gültig erklärt werden.
Sechstens wird die validierte Umwelterklärung des Unternehmens bei der Registerstelle der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer registriert.
Siebtens muß das Unternehmen in einem Abstand von mindestens drei Jahren eine Umweltbetriebsprüfung wiederholen. Dies kann durch interne oder externe Fachkräfte erfolgen. Daran schließt sich eine erneute Umwelterklärung an, die wiederum durch einen Umweltgutachter zu prüfen ist. Nicht erforderlich ist es, daß die in der vorhergehenden Umwelterklärung verlautbarten Verbesserungsvorgaben umgesetzt wurden.
Wer kontrolliert beim ÖKOaudit? Als Kontrollinstanz dient zunächst die Öffentlichkeit, die über die Umwelterklärung Einblick in die betriebliche Umweltsituation bekommt. Der Verbraucher kann seine Produktentscheidung von der Umweltverträglichkeit des Unternehmens abhängig machen. Eine Überwachung erfolgt zudem durch einen zugelassenen, unabhängigen Umweltgutachter. Dieser überprüft die zuvor aufgezeigten Schritte des Unternehmens stichprobenartig.
Was ist ein Umweltgutachter? Ein Umweltgutachter ist vergleichbar mit einem Wirtschaftsprüfer, mit dem Unterschied, daß seine Tätigkeit auf die betriebliche Umwelttätigkeiten gerichtet ist. Der Umweltgutachter überprüft die Richtigkeit der Umwelterklärung des Unternehmens. Durch seine Validierung erfolgt die Gültigkeitserklärung.
Wie wird man Umweltgutachter? Die Zulassungsstelle für Umweltgutachter ist die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU). Die Zulassung der Umweltgutachter und die Überwachung ihrer Tätigkeit, die ihre Objektivität, Neutralität und Kompetenz sicherstellen soll, wird durch die DAU vorgenommen.
Wer ist für die Registrierung zuständig? Für die Registrierung der valdierten Umwelterklärungen sind die Industrie- und Handelskammern bzw. die Handwerkskammern zuständig. Sollte zwischenzeitliche durch die Umweltbehörden ein Verstoß festgestellt werden, so wird das Verfahren bis zur Klärung ausgesetzt.
Welchen Gewinn bringt das ÖKOaudit? Die Durchführung des ÖKOaudit führt regelmäßig zu Kosteneinsparungen. Ferner kann Störfällen vorgebeugt werden. Häufig hat das Auswirkungen auf die Umwelthaftpflichtversicherung. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kann das ÖKOaudit berücksichtigt werden. Durchaus denkbar ist es ferner, daß das ÖKOaudit durch geeignete Maßnahmen weiter gefördert wird, wenn die Einhaltung aller rechtlichen Umweltbestimmungen wirksam gesichert ist. Außerdem kann die Umwelterklärung zur Werbung für den validierten Produktionsstandort eingesetzt werden. Das Unternehmen bekommt dadurch ein positives, innovationsfreundlilches Image.
Wie kann die Umwelterklärung vermarktet werden? Das Unternehmen, das eine validierte Umwelterklärung besitzt, kann damit an die Öffentlichkeit treten. Es kann an einen ausgewählten Abnehmerkreis die Umwelterklärung verschicken oder auch auf Anfrage tätig werden. Möglich ist auch eine Anzeige in den Medien, die mit einer Kurzfassung und dem Hinweis auf die Bestellmöglichkeit verbunden sein kann. Das Unternehmen kann ferner für den eingetragenen Standort mit der "Teilnahmeerklärung" werben. Als bestätigendes Kennzeichen gilt ein EG-Emblem mit einem Text, der erklärt, daß der Standort des Unternehmens beteiligt ist. Nicht statthaft ist allerdings eine produktbezogene Werbung. Dies erklärt sich daraus, daß der Produktionsstandort und nicht das Produkt auf Umweltverträglichkeit begutachtet wurde.
Qualifizierung im Internet
ÖKOaudit in Theorie und Praxis
Die Kooperationsstelle Wissenschaft/Arbeitswelt der TU-Berlin erstellte im Auftrag des Projekts "Internet Coachig and Education" (ICE) des DGB-Bildungswerkes (Düsseldorf) multimediale Qualifizierungsmodule für die betriebliche Umsetzung der Öko-Audit-Verordnung. Diese EU-Verordnung zum Umweltmanagement soll sowohl für die betrieblichen Entscheidungsträger als auch für alle interessierten Arbeitnehmer ansprechend, praxisnah und handlungsrelevant durch das Internet zur Verfügung gestellt werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Verzahnung von technischen, organisatorischen und sozialen Aspekten der Verordnung gelegt wird. Die Ergebnisse können unter http://www.tu-berlin.de/zek/koop/ice-um abgerufen werden.
Leitfaden für die Arbeitnehmerbeteiligung im Rahmen von "EMAS" und weitere sechs Leitfäden der EU Kommission (17. 09.2001)
Leitfäden als Empfehlung der EU-Kommission
Darin enthalten: - Leitfaden zur EMAS-Umwelterklärung - Leitfaden für die Arbeitnehmerbeteiligung im Rhamen von EMAS - Leitfaden für die Ermittlung von Umweltaspekten und die Bewertung ihrer Wesentlichkeit - Leitfaden für Umweltgutachter bei der Überprüfung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen (IV)
Leitfäden als Entscheidung der EU-Kommission:
Darin enthalten: - Leitfaden zu Einheiten, die für eine EMAS-Eintragung in Frage kommen - Leitfaden zur Begutachtung und Gültigkeitserklärung sowie zur Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfung - Leitfaden zur Verwendung des EMAS-Zeichens
Alle wichtigen Dokumente finden Sie zum Download hier.
Neue ÖKOaudit-Verordnung (gültig seit 27. April 2001) Hier die wichtigsten Änderungen der EMAS II
Wegfall der Beschränkung der Teilnahmeberechtigung. Gestaltung des Umweltmanagementsystems. "Umweltaspekte" und "indirekte Umweltaspekte" als neue Begriffe. Stärkere Beteiligung der Beschäftigten. Abgeschwächter Standortbezug. Einjähriger Überwachungszyklus und Management-Review übernommen. Veränderte Inhalte und Validierung der Umwelterklärung. Neues Logo und seine Verwendung.
EMAS-Privilegierungsverordnung (Entwurf) Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes am 20.8.2002 in Kraft getreten
Das Umweltauditgesetz regelt nationale Umsetzungen innerhalb der europäischen Öko-Audit-Verordnung (PDF-Datei). Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 27. März 2002 die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Verordnung zur Privilegierung von Unternehmen beschlossen, die freiwillig am europäischen Umweltmanagementsystem Öko-Audit (EMAS) teilnehmen. Dabei wurden eine Reihe von Änderungswünschen des Bundesrats vom Dezember 2001 berücksichtigt. "Oberstes Ziel bleibt es, das Öko-Audit attraktiver zu machen und seine hohe Qualität zu wahren. Gleichzeitig wird den Unternehmen ein zusätzlicher Anreiz gegeben, sich an diesem bewährten Umweltmanagementsystem zu beteiligen", sagte der damalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin bei der Vorstellung des Entwurfes.
Literatur
Hintergrundpapier des BMU zu EMAS (PDF, 0,05 MB).
Umweltmanagement und Arbeitnehmerbeteiligung Die neue Auditverordnung Fachbeitrag von Heinz Putzhammer (DGB Bundesvorstand) in "InfoNet - Umwelt Schleswig-Holstein" (Leselink)
Leitfaden zur EMAS-Umwelterklärung (Leselink)
Sammlung aktueller Umwelterklärungen nach EMAS (Leselink)
Europaweite Sammlung aktueller Umwelterklärungen nach EMAS (Leselink)
Leitfaden: "Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten" (Leselink)
Analyse- und Planungsinstrumente der Betriebsökologie, 9 Plakate, speziell 3 für EMAS II, DIN A2, zweifarbig von der Kooperationsstelle der TU Berlin
Umweltmanagement für Verwaltungen, Schulen und Hochschulen Leo Haenlein, Marion Hasper, Gudrun Pinn, Jürgen Rubelt (Hrsg.)
Was bringt´s dem Umweltschutz? - Umweltgesetzgebung,
Umweltbeauftragte, Öko-Audit, ISO 14001, Deregulierung, Revision -
Eine kritische Auseinandersetzung zur Revision der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS)
Öko-Audit auch für kleine und mittelständische Unternehmen? - Chancen, Probleme, Lösungen
Öko-Audit: Reform überfällig? - Erfahrungen, Veränderungsvorschläge, Perspektiven
Öko-Audit auch für Dienstleister - Erfahrungen , Lösungen und Perspektiven aus dem öffentlichen und privaten Dienstleistungsbereich
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